Beantragte Änderung der Hauptsatzung

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Die Fraktion Dorfgemeinschaft Feusdorf beantragte für die Gemeinderatssitzung am 23.06.2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Änderung der Hauptsatzung Feusdorf mit dem Ziel, bestimmte Entscheidungsbefugnisse, die in der Vergangenheit auf die Ortsbürgermeisterin übertragen wurden, wieder stärker durch den Ortsgemeinderat selbst wahrnehmen zu lassen.

Wesentliche Entscheidungen über die Verwendung gemeindlicher Mittel, die Vergabe von Aufträgen sowie die Gewährung von Zuschüssen sollen nach Auffassung der Fraktion DGF grundsätzlich durch den Rat beraten und beschlossen werden. Dadurch wird die unmittelbare Beteiligung aller gewählten Ratsmitglieder an wichtigen kommunalen Entscheidungen gestärkt.

Die vorgeschlagenen Änderungen führen dazu, dass finanzielle Entscheidungen bereits bei geringeren Beträgen der Beratung und Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat unterliegen. Hierdurch werden Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die gemeinsame Verantwortung des Rates für die Entwicklung der Gemeinde erhöht.

Gleichzeitig bleibt die Handlungsfähigkeit der Ortsbürgermeisterin für laufende Verwaltungsangelegenheiten und dringende Entscheidungen, insbesondere zur Fristwahrung bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln, weiterhin gewährleistet.

Die beantragte Änderung verfolgt somit das Ziel, die politischen Steuerungs- und Kontrollrechte des Ortsgemeinderates zu stärken und Entscheidungen von grundsätzlicher oder finanzieller Bedeutung wieder verstärkt in die Zuständigkeit des Rates zurückzuführen.

Die Beschlussfassung über die Satzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

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